KOSTEN
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen Großteil der Kosten.
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen leider meistens die Kosten für die Heilpraktikerbehandlung nicht.
Hier liegen die Kosten bei einer
Injektionen werden extra berechnet.
Für Patienten in finanzieller Notlage, ist nach Absprache und Nachweis eine Behandlung zu Sonderkonditionen möglich.